MAASMEIER & DEBEUR
Praxis für Krankengymnastik
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Die Kosten

 
     

übernehmen in der Regel die Krankenkassen, wenn ihr Arzt Ihnen Krankengymnastik verordnet.

Einen gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10 % + 10,- € pro Verordnung zahlt der Patient jedoch selbst.

Kinder sind prinzipiell von dieser Zuzahlung befreit.

 
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